Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Beschaffungsamt des BMI ist bemüht, seine Karriereseite www.faszination-beschaffung.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.

Wir werden diese Internetseite gemeinsam mit unserer in Überarbeitung befindlichen Internetpräsenz www.bescha.bund.de offiziell vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund testen lassen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht dann die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Aktuell hat diese Webseite den BITV Selbsttest durchlaufen und hier unter allen anwendbaren Prüfschritten ein positives „eher erfüllt“ bis     „erfüllt“ erhalten.

Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Downloads, die vor 2019 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien wurden in barrierearmer Version erstellt bzw. werden schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Untertitel von Videos. Bei aktuell eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
  • der Punk 1.4.12a (Textabstände anpassbar) wurde bei dem Test nicht erfüllt. Wir werden die Anpassungen so schnell wie möglich    vornehmen.

Diese Erklärung wurde am 01. September 2020 erstellt. 

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte  über die E-Mail-Adresse info [at] bescha [dot] bund [dot] de einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Beschaffungsamt des BMI
Stabsstelle Presse und Kommunikation 
Brühler Str. 3
53119 Bonn 
Telefon: +49 22899 610 – 1210

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info [at] schlichtungsstelle-bgg [dot] de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de