Bei uns ist die Vergütung fair und transparent geregelt
Wie funktioniert die Vergütung im öffentlichen Dienst?
Die Vergütung richtet sich nach Ihrer Tätigkeit bei uns und ist tariflich festlegt. Ein jährliches Verhandeln Ihrerseits mit Ihrem Arbeitgeber entfällt. Wie überall im öffentlichen Dienst hat auch das BeschA feste Besoldungstabellen bei verbeamteten Beschäftigten (Bundesbesoldungsordnung) bzw. Entgelttabellen bei Tarifbeschäftigten (TVöD Bund). Das sind die Voraussetzungen für eine gerechte Bezahlung und klare Rahmenbedingungen.
Für Tarifbeschäftigte besteht im Vergleich zur freien Wirtschaft und anderen Branchen eine hohe Tarifbindung. Der Arbeitgeber Bund trifft sich regelmäßig mit den Gewerkschaften, um neue Tarifverträge auszuhandeln. Von diesen Verhandlungen profitieren die Angestellten mit regelmäßig steigenden Entgelten. Die Bezüge für die Beamtinnen und Beamten werden in der Regel entsprechend der vereinbarten Tariferhöhungen angepasst.
Sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für die Beamtinnen und Beamten gibt es mehrere Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen. Die Zuordnung orientiert sich grundsätzlich an Ihrem höchsten Bildungsabschluss und daran, welche Tätigkeiten Sie bei uns erfüllen.
Die Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen umfassen mehrere Erfahrungsstufen. Je länger Sie bei uns angestellt sind, desto höher steigen Sie in der Entgeltleiter. Beispielsweise erreichen Sie nach drei Jahren in der Stufe 3 automatisch die Stufe 4 usw. Neue Beschäftigte beginnen in der Regel mit der Stufe 1, wobei die einschlägige Berufserfahrung mitberücksichtig wird, sodass man ggf. auch mit den Erfahrungsstufen 2, 3 oder höher starten könnte.
Neben den monatlichen Bezügen bieten wir für unsere Tarifbeschäftigten als auch für unsere Beamten Leistungsprämien an. Diese richten sich nach einer herausragenden Leistung eines Beschäftigten oder eines gesamten Teams.
Angestellte, die dem Tarifvertrag unterliegen, erhalten darüber hinaus eine Jahressonderzahlung. Außerdem zahlen wir als Arbeitgeber in eine zusätzliche Altersvorsorge für Sie ein und es gibt die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zur eigenen Altersvorsorge.